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BGH - Entscheidung vom 23.09.2003

5 StR 422/03

Normen:
StPO § 261

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die mit der Sachrüge geführte Revision [...]
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