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BGH - Entscheidung vom 30.10.2003

I ZB 8/01

Normen:
MarkenG § 51 Abs. 1 Nr. 4

I. Für die Markeninhaberin ist seit dem 28. April 1995 die Marke Nr. 2 905 137 P21S für Reinigungs-, Pflege-, Wasch- und Poliermittel sowie Reinigungs-, Pflege-, Wasch- und Poliertücher und -schwämme für Fahrzeuge, [...]
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