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BGH - Entscheidung vom 03.07.2003

I ZB 30/00

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1159
GRUR 2003, 903
wrp 2003, 1115

I. Gegen die am 21. Juli 1993 angemeldete und am 15. November 1993 für die Ware 'Katzen-Trockenfutter' bekanntgemachte Wortmarke 'MINKAS' richtet sich der Widerspruch aus der seit dem 24. April 1986 für 'Streumittel [...]
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