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BGH - Entscheidung vom 20.03.2003

III ZR 135/02

Normen:
BGB § 134
BerufsO der Ärztekammer Westfalen-Lippe § 31

Fundstellen:
MDR 2003, 732
VersR 2003, 1446

Die Kläger sind Fachärzte für Anästhesie, der beklagte Frauenarzt betreibt eine gynäkologische Tagesklinik, in der er ambulante Operationen durchführt. Zwischen 1996 und 2000 übernahmen die Kläger dabei die Narkose. [...]
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