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BGH - Entscheidung vom 15.05.2003

I ZR 277/00

Normen:
ZPO §§ 254 256 Abs. 1

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1286
CR 2004, 132
MDR 2003, 1304
ZUM-RD 2003, 460
wrp 2003, 1238

Die Klägerin ist Inhaberin eines ausschließlichen Nutzungsrechts an dem Computerprogramm 'M. '. Sie schloß mit der Beklagten zu 1, einer GmbH, im Jahre 1994 einen Software-Vermarktungsvertrag über die Version 'M. 3.4' [...]
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