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BGH - Entscheidung vom 13.05.2003

I ZR 122/00

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
GRUR 2003, 880
MMR 2003, 786
wrp 2003, 1228

Die Beklagte ist die Deutsche Telekom AG. Sie ist Inhaberin der mit Zeitrang vom 6. April 1996 u.a. für Dienstleistungen der Telekommunikation eingetragenen Wortmarke 'City Plus'. Sie bietet unter dieser Bezeichnung [...]
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