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BGH - Entscheidung vom 17.12.2003

X ZA 6/03

Normen:
ZPO § 42 Abs. 2

Fundstellen:
WuM 2004, 110

Die Ablehnungsgesuche sind unbegründet. Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit findet gemäß § 42 Abs. 2 ZPO nur statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines [...]
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