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BGH - Entscheidung vom 17.06.2003

XI ZR 242/02

Normen:
EGZPO § 26 Nr. 8
ZPO § 3

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin ist unzulässig; der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt die Wertgrenze von 20.000 EURO im Sinne des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht. 1. Für die Wertgrenze der [...]
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