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BGH - Entscheidung vom 29.01.2003

2 StR 518/02

Der Senat merkt an: Soweit der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe von 'sechs Monaten' als ausreichend erachtet (UA S. 19), handelt es sich um ein offensichtliches Schreibversehen. Gemeint ist die im Tenor [...]
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