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BGH - Entscheidung vom 13.05.2003

4 StR 162/03

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat; im übrigen hat es ihn freigesprochen. [...]
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