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BGH - Entscheidung vom 12.03.2003

VIII ZR 221/02

Normen:
HGB § 89b

Fundstellen:
BB 2003, 1089
BGHReport 2003, 814
MDR 2003, 758
NJW-RR 2003, 894
WM 2003, 2105

Der Kläger ist ein eingetragener Verein. Er wird vom Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Arbeitgeberverband getragen. Er ist gemeinnützig und befaßt sich satzungsgemäß mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung in [...]
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