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BGH - Entscheidung vom 03.06.2003

1 StR 132/03

Normen:
StPO § 349 Abs. 2

Ergänzend ist zu bemerken: 1. Der Senat entnimmt den hier getroffenen Feststellungen noch hinlänglich, daß der Tatbestand der schweren räuberischen Erpressung erfüllt ist. Im übrigen wäre der Strafzumessung auch bei [...]
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