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BGH - Entscheidung vom 16.10.2003

IX ZB 247/02

Normen:
GKG § 5 Abs. 2 S. 3
ZPO § 574 Abs. 3 S. 2

I. Die Gläubigerin beantragte am 9. August 2001 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mit der Maßgabe, daß sie Kosten und Auslagen nicht übernehmen werde. Nach Abgabe der Sache an das [...]
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