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BFH - Entscheidung vom 22.07.2003

VI R 15/03

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 175

Streitig ist, ob Aufwendungen für ein Erst- und Zweitstudium eines Zeitsoldaten als Werbungskosten anzuerkennen sind. Der 1967 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) absolvierte von August 1985 bis Juni 1988 eine [...]
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