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BFH - Entscheidung vom 22.07.2003

VI R 48/02

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 34

Streitig ist, ob im Streitjahr 1998 entstandene Aufwendungen zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung Werbungskosten darstellen. Der 1966 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Diplom-Kaufmann. Er war ab [...]
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