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BFH - Entscheidung vom 24.07.2003

III B 133/02

Normen:
FGO §§ 76 82 96 115 Abs. 2 Nr. 3
ZPO § 412 Abs. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 54

Von einer Darstellung des Sachverhalts wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) abgesehen. Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Das Finanzgericht (FG) hat seine Aufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. [...]
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