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BFH - Entscheidung vom 03.06.2003

X B 102/02

Normen:
FGO §§ 76 96 115 Abs. 2 Nr. 3
GG Art. 103

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1209

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die gerügten Verfahrensmängel (Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Verletzung der Sachaufklärungspflicht) rechtfertigen keine [...]
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