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BFH - Entscheidung vom 12.05.2003

V B 252/02

Normen:
AO §§ 51 119
ZPO § 42

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1285

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Rüge eines Verfahrensmangels setzt die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) der behauptete Verfahrensverstoß [...]
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