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BFH - Entscheidung vom 18.09.2003

X R 21/01

Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
BGB § 2113

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 306
ZEV 2004, 344
ZEV 2004, 434

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) errichtete 1989 ohne weitere Vereinbarung ein Einfamilienhaus aus eigenen Mitteln auf einem Grundstück, das seinem Mündel (Frau F.) gehörte. Sie war nicht befreite Vorerbin [...]
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