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BFH - Entscheidung vom 25.03.2003

IX B 182/02

Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
ZPO § 580

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 939

Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) entspricht. Ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO ist nicht schlüssig [...]
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