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BFH - Entscheidung vom 11.03.2003

VII B 356/02

Normen:
FGO §§ 62a 116 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 817

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision können nur die in § 62a der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) bezeichneten Personen und Gesellschaften wirksam einlegen und begründen. Dabei [...]
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