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BFH - Entscheidung vom 05.06.2003

I B 191/02

Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 116 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1430

Die Beschwerde ist nicht zulässig erhoben und war daher zu verwerfen. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat keinen Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) den Erfordernissen des [...]
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