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BFH - Entscheidung vom 03.02.2003

VII B 266/02

Normen:
AO § 157 Abs. 2 § 179 Abs. 2
KraftStG § 3 Nr. 7

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 658

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Revision ist nicht zuzulassen. Die Rechtssache hat nicht die ihr von dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) beigemessene grundsätzliche Bedeutung und erfordert auch nicht im [...]
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