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BFH - Entscheidung vom 11.09.2003

X B 103/02

Normen:
EStG § 4 Abs. 1 § 15
FGO § 115 Abs. 2

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 180

Die Beschwerde ist unzulässig. 1. Sie genügt nicht den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). a) Grundsätzliche [...]
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