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BFH - Entscheidung vom 01.04.2003

VI B 23/03

Die Beschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist jedenfalls unbegründet. Die von den Klägern erhobene Rüge, das Finanzgericht (FG) habe seine Aufklärungspflicht verletzt, ist schon deshalb nicht begründet, [...]
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