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BFH - Entscheidung vom 18.03.2003

VIII B 154/02

1. Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. a) Wird mit der Beschwerde gerügt, das Finanzgericht (FG) habe durch das Übergehen eines Beweisantrags das rechtliche Gehör und die Sachaufklärungspflicht verletzt, [...]
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