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BAG - Entscheidung vom 06.05.2003

1 AZR 241/02

Normen:
ArbGG § 97 Abs. 5 § 111 Abs. 2
BGB § 288 Abs. 1 S. 1 (in der bis zum 30. April 2000 sowie in der ab 1. Mai 2000 geltenden Fassung)
HwO § 52 Abs. 1 S. 1 § 53 S. 1 § 54 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 §§ 75 79 82 Abs. 2 Nr. 3 § 85 Abs. 2 S. 1
TVG § 2 Abs. 1, 2, 3 § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 S. 1
Tarifverträge zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet (ausgenommen Berlin-Ost - vom 3. Juni 1998, vom 26. Mai 1999 sowie vom 2. Juni 2000)

Fundstellen:
AuR 2003, 478
BAGE 106, 124
BB 2004, 1576
DB 2003, 2499
NJ 2003, 669
NZA 2004, 562

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf tarifliche Ausbildungsvergütung. Der am 25. Juli 1981 geborene Kläger wurde im Baubetrieb der Beklagten vom 1. August 1997 bis zum 11. Juli 2000 als Maurer ausgebildet. Der [...]
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