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BAG - Entscheidung vom 16.04.2003

4 AZR 367/02

Normen:
TVG § 1 (Auslegung)
Vergütungstarifvertrag Nr. 1 für die Mitarbeiter des Cockpitpersonals der Lufthansa CityLine GmbH (vom 29. Juni 1999) § 4 Abs. 6
Vergütungstarifvertrag Nr. 2 für die Mitarbeiter des Bordpersonals der Lufthansa CityLine GmbH (vom 1. Juni 1995) § 4 Abs. 5
ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2a

Fundstellen:
AuR 2003, 439
BAGE 106, 46
DB 2003, 2796
MDR 2004, 228
NZA 2004, 114

Die Parteien streiten darüber, ob die auf Grund einer Zusatzvereinbarung geleistete Tätigkeit des Klägers als Moderator in CRM-Seminaren eine 'angeordnete Schulung' im tariflichen Sinne ist und daher dafür [...]
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