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BAG - Entscheidung vom 05.11.2003

4 AZR 643/02

Normen:
ArbGG § 72
BGB § 242 (Gleichbehandlung)
Vergütungstarifverträge Nr. 33 (gültig ab 1. Februar 2000), Nr. 34 (gültig ab 1. Februar 2001) für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (DLH) jeweils § 3 Abs. 5

Fundstellen:
AuR 2004, 199
BAGE 108, 239
BAGReport 2004, 383
BB 2004, 724
DB 2004, 940
MDR 2004, 646
NJW 2004, 2691
NZA 2004, 447

Die Parteien streiten über die zutreffende Höhe der Vergütung des Klägers. Der 32-jährige Kläger stand in der Zeit vom 22. März 1994 bis zum 27. April 1999 als Flugbegleiter in den Diensten der C GmbH (C), einem [...]
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