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BAG - Entscheidung vom 09.09.2003

9 AZR 605/02

Normen:
BGB §§ 126 242
TVG § 1 Abs. 2
Vorruhestandstarifvertrag der Deutschen Bahn AG (VorruheTV, vom 1. September 1996) § 7 Abs. 1 lit. a

Fundstellen:
AuR 2004, 196
BAGE 107, 264
BAGReport 2004, 175
DB 2004, 820
MDR 2004, 693
NZA 2004, 496

Die Parteien streiten über die Höhe der von der Beklagten geschuldeten Überbrückungsbeihilfe. Der 1944 geborene, verheiratete Kläger war bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der Deutschen Bahn AG (DB AG), als [...]
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