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BAG - Entscheidung vom 01.07.2003

1 ABR 22/02

Normen:
BetrVG (1972) § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 10
ArbZG § 9 Abs. 1
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 256 Abs. 1

Fundstellen:
AuR 2003, 437
BAGE 107, 9
DB 2004, 607
MDR 2004, 156

A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin nach einer zwischen ihnen geschlossenen Betriebsvereinbarung alleine berechtigt ist, abweichend vom Jahresschichtplan bestimmte Feiertagsschichten abzusetzen. [...]
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