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BAG - Entscheidung vom 19.08.2003

9 AZR 611/02

Normen:
BGB §§ 133 157 249
ArbGG § 69 Abs. 3
Tarifvertrag über die Übergangsversorgung für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Fluglotsen (Ü-VersTV-Lotsen) und der Tarifvertrag über den Ausgleich des dauernden Verlustes der Tauglichkeit gemäß FSPAV (Loss of Licence-TV Lotsen -vom 7. Juli 1993)

Fundstellen:
NZA 2004, 664

Die Parteien streiten über die Höhe des von der Beklagten geschuldeten monatlichen Übergangsgeldes. Die 1948 geborene Klägerin war langjährig bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin als Fluglotsin beschäftigt. [...]
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