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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 20.08.2002

5 S 1484/02

Normen:
VwGO § 124a Abs. 4 Satz 5

Fundstellen:
DVBl 2002, 1568
DÖV 2002, 1045

Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil zuzulassen, ist als unzulässig zu verwerfen; denn der Kläger hat ihn nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ordnungsgemäß begründet. Nach § [...]
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