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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 16.04.2002

7 S 2670/01

Normen:
BSHG § 4 Abs. 2
BSHG § 15 a Abs. 1 Satz 3
SGB I § 37 Satz 1
SGB I § 47
BGB § 569 Abs. 3 Nr. 2

Fundstellen:
DVBl 2002, 926
DÖV 2002, 699
ESVGH 52, 175
FEVS 54, 30
FEVS 54, 31

I. Der Antragsteller beantragte beim Antragsgegner die Übernahme von Mietrückständen in Höhe von 1.900 DM. Unter dem 30.11.2001 sicherte der Antragsgegner die Übernahme dieses Betrages zu. Dieser Betrag sollte direkt [...]
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