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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 11.12.2002

DL 17 S 9/02

Normen:
BBesG § 9
UG § 21 Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 3

Fundstellen:
DÖV 2003, 379

Die Beschwerde hat keinen Erfolg, denn das Verwaltungsgericht hat die Verfügung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 25.10.2000, mit der gemäß § 9 BBesG wegen rechtswidrigen und schuldhaften [...]
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