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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 12.06.2002

11 S 800/02

Normen:
AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1476

Die Beschwerde des Antragsgegners ist statthaft und auch sonst zulässig; sie wurde insbesondere fristgerecht eingelegt und rechtzeitig und inhaltlich ordnungsgemäß begründet (vgl. dazu §§ 146 Abs. 1 und 4 , 147 Abs. 1 [...]
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