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SchlHOLG - Entscheidung vom 23.09.2002

13 WF 120/02

Normen:
GKG § 12 Abs. 2

Fundstellen:
AGS 2003, 319
OLGReport-Schleswig 2003, 14

In Ehesachen ist der Wert des Streitgegenstandes gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 GKG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und [...]
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