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SchlHOLG - Entscheidung vom 10.06.2002

5 W 24/02

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3 § 344

Fundstellen:
MDR 2002, 1274
OLGReport-Schleswig 2002, 308

Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 269 Abs. 5 , 567 ZPO zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Völlig zu Recht hat nämlich das Landgericht den seine Klage nach Erlass eines Versäumnisurteils gegen den [...]
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