Die Ehe der Parteien ist durch Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht -Frankenthal (Pfalz) vom 6. Juli 1984, F 198/83, rechtkräftig seit 8. Oktober 1985, geschieden. Die Ehezeit im Sinne von § 1587 Abs. 2 BGB war [...]
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