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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 27.05.2002

7 U 231/01

Normen:
BGB § 138 § 138 Abs. 1 § 812 Abs. 1 § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 § 818 Abs. 1 § 490 Abs. 2 (n.F.)
ZPO § 92 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711

Fundstellen:
BKR 2002, 1052
OLGReport-Zweibrücken 2002, 432
ZGS 2003, 6
ZIP 2002, 1680

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin von der beklagten Sparkasse die Rückerstattung eines am 18. Dezember 1996 für die vorzeitige Ablösung von Festzinskrediten gezahlten 'Vorfälligkeitsentgeltes' (852 559,94 [...]
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