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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 18.02.2002

6 UF 2/02

Normen:
ZPO § 724 § 704

Fundstellen:
MDR 2002, 541
OLGReport-Zweibrücken 2002, 307

Der Rechtsbehelf des Vollstreckungsschuldners ist gemäß § 732 Abs. 1 S. 1 ZPO zulässig; in der Sache hat die Erinnerung Erfolg, weil die Einwendung des Vollstreckungsschuldners begründet ist. Die Erteilung der [...]
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