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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 04.07.2002

16 UF 25/02

Normen:
BRAGO § 130
BGB § 1570 § 1615 Abs. 1 § 1586 Abs. 1 § 1603 Abs. 2 § 1615 Abs. 1 S. 1 § 1615 Abs. 2 S. 1 § 1615 Abs. 2 S. 2 § 1586 Abs. 1 Alt. 2 § 1586 Abs. 1 Alt. 1
ESTG § 31 S. 1
ZPO § 92 § 708 Nr. 10 § 543 Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 2003, 701
NJW-RR 2002, 1441
NJW-RR 2005, 440
OLGReport-Stuttgart 2002, 313

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug nur noch um Betreuungsunterhalt für die Klägerin Ziff. 2 gem. § 1615 I BGB , nachdem die Klage auf Kindesunterhalt für die Klägerin Ziff. 1 noch vor dem Familiengericht [...]
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