Die Berufung war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung (§§ 26 Nr. 5, 7 EGZPO ) durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Das Rechtsmittel hat keine Aussicht auf Erfolg. Insoweit wird [...]
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