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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 10.04.2002

2 U 218/00

Normen:
AGBG § 9 Abs. 1 § 13 Abs. 1 § 13 Abs. 2 Nr. 2
AEntG § 1a

Die Beklagte betreibt ein Bauunternehmen und verwendet beim Abschluss von Bauverträgen vorformulierte Verträge mit AGB, die Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften vorsehen, die u.a. eine Erstreckung der [...]
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