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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 09.04.2002

14 U 90/01

Normen:
GOÄ § 2 Abs. 1
BGB §§ 276 611

Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2002, 350

- gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. ohne Tatbestand - Die Berufung hat keinen Erfolg. 1. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Behandlung oder unzureichender Aufklärung. [...]
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