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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 10.07.2002

3 U 31/02

Normen:
BGB § 242 § 284 Abs. 3 § 288 § 288 Abs. 1 S. 1 (a.F.) § 421 § 427 § 652 § 652 Abs. 1 § 653 Abs. 2 § 654
EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 1 Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 2 Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 3 Art. 229 § 5 S. 1
ZPO § 91 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 § 543 (n.F.) § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (n.F.)

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 1482
NZM 2002, 828
NZM 2002, 828
OLGReport-Stuttgart 2002, 387

Der Kläger verlangt Maklerprovision für seine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung durch die Beklagte Ziff. 2. Die Parteien streiten darum, ob zwischen ihnen ein Maklervertrag zu Stande [...]
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