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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 10.06.2002

8 W 558/00

Normen:
KostO § 145 Abs. 1 § 138 Abs. 2 Nr. 5 a

Fundstellen:
FGPrax 2002, 237
JurBüro 2002, 545
OLGReport-Stuttgart 2002, 306

I. Der beschwerdeführende Notar einerseits und der Bezirksrevisor bzw. der Landgerichtspräsident als vorgesetzte Dienstbehörde des Notars sind unterschiedlicher Auffassung darüber, ob im Zusammenhang mit einer [...]
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