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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 11.09.2002

4 U 227/01

Normen:
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 § 196 Abs. 2 § 198 § 201 § 767 Abs. 1 S. 1 § 768 Abs. 1 S. 1 § 768 Abs. 2
EGBGB Art. 229 § 6

Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2003, 119

Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg, weil die geltend gemachte Forderung vor Klageerhebung bereits verjährt war. 1. Der Zulassung der Verjährungseinrede steht § 528 ZPO (a.F.) i.V.m. § 26 [...]
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