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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 14.05.2002

1 U 1/02

Normen:
InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1 § 85 § 93 § 138 § 143
AnfG § 1 Abs. 1 § 2 § 3 Abs. 2 § 3 Abs. 2 S. 2 § 4 § 4 Abs. 1 § 11 § 13 § 17
ZPO § 240 § 249 Abs. 2 § 265 § 265 Abs. 2 § 539 (a.F.) § 540 (a.F.) § 543 (n.F.) § 727
HGB § 171 Abs. 2

Fundstellen:
DB 2002, 1929
OLGReport-Stuttgart 2002, 435
ZInsO 2002, 948

Die Parteien streiten um die Duldung der Zwangsvollstreckung nach dem Anfechtungsgesetz . Die Kläger erwirkten gegen den Ehemann der Beklagten als Gesellschafter der Z + N GbR für Mietschulden der Gesellschaft am [...]
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