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OLG Naumburg - Entscheidung vom 13.08.2002

8 WF 159/02

Normen:
BGB § 1943

Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2003, 325

I. Der Rechtsbehelf ist zulässig, da sich seine Zulässigkeit nach § 14 FGG richtet und nach dieser Bestimmung die Vorschriften der - am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen - neuen Zivilprozessordnung Anwendung finden, [...]
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